TopSpinWerk Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: November 2025

§1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden auf sämtliche Dienstleistungen im Bereich der Besaitung von Tennisschlägern Anwendung.

Abweichende oder ergänzende Regelungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

 

§2 Leistungsbeschreibung

1. TopSpinWerk führt die Besaitung von Tennisschlägern fachgerecht und nach anerkannten handwerklichen Standards aus.

2. Die Wahl der Saite, der Besaitungshärte sowie weiterer Spezifikationen erfolgt gemäß den Wünschen des Kunden.

Für die daraus entstehenden Spieleigenschaften übernimmt TopSpinWerk keine Haftung.

3. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt die Besaitung ausschließlich auf Grundlage der Kundenvorgaben. 

 

§3 Zustand des Schlägers / Vorbestehende Mängel

1. Der Kunde bestätigt, dass der übergebene Schläger frei von sichtbaren oder bekannten Schäden ist.

2. Für Schäden, die während der Besaitung oder danach auftreten und auf Vorschäden oder materialbedingte Schwächen (z. B. Mikrorisse, Rissbildung im Rahmen, poröse Ösenbänder, Materialermüdung) zurückzuführen sind, übernimmt TopSpinWerk keine Haftung.

3. Eine Überprüfung auf innere Schäden oder altersbedingte Materialermüdung kann durch den Dienstleister nicht erfolgen und liegt in der Verantwortung des Kunden vor Auftragserteilung.

4. TopSpinWerk behält sich das Recht vor, Schläger mit erkennbaren Schäden oder bei Zweifeln an der Bespielbarkeit abzulehnen.

 

§4 Materialeigenschaften und Nutzungshinweise

1. Bestimmte Saitentypen – insbesondere Monofilamente wie Mono-Polyamid oder Polyester – besitzen materialbedingte Eigenschaften, die zu einem plötzlichen Bruch führen können. Ursachen hierfür können Mikrodefekte, scharfe Kanten, beschädigte Ösen, Verunreinigungen (z. B. Sandpartikel) oder mechanische Einwirkungen sein. Solche Brüche stellen kein Verschulden des Dienstleisters dar und begründen keinen Anspruch auf Gewährleistung.

2. Die Lebensdauer einer Besaitung hängt von Faktoren wie Nutzung, Spielintensität, Lagerung, Schlägertyp und Umwelteinflüssen 

ab. Eine Garantie für Haltbarkeit oder konstantes Spielverhalten über einen bestimmten Zeitraum kann nicht übernommen werden.

 

§5 Haftung und Gewährleistung

1. Für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von TopSpinWerk entstehen, wird im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gehaftet.

2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister ausschließlich für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und nur bis zur Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens.

3. Eine Haftung für mittelbare Schäden, wie beispielsweise Turnierausfälle oder verlorene Spielzeit, ist ausgeschlossen.

4. Die Haftung für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit richtet sich uneingeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften.

5. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften, soweit diese nicht durch Verbraucherschutzregelungen abbedungen werden dürfen.

 

§6 Abbruch der Besaitung / Materialkosten

1. Sollte eine Besaitung nicht vollständig durchgeführt werden können (z. B. aufgrund eines plötzlichen Rahmenbruchs oder einer 

Rissbildung während der Bespannung), werden der bis dahin erbrachte Arbeitsaufwand sowie das verwendete Material in Rechnung gestellt.

2. Eine Rückgabe bereits eingesetzter oder beschädigter Saiten ist ausgeschlossen.

 

§7 Preise und Zahlungsbedingungen

1. Alle angegebenen Preise sind Endpreise gemäß der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG; ein gesonderter Ausweis der Umsatzsteuer erfolgt nicht.

2. Die Zahlung ist spätestens bei Abholung des Schlägers fällig, sofern nicht ausdrücklich eine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

 

§8 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die eingesetzten Materialien im Eigentum von TopSpinWerk.

 

§9 Abholung und Lagerung

1. Der Kunde verpflichtet sich, den fertig besaiteten Schläger innerhalb von 21 Kalendertagen nach Mitteilung der Fertigstellung abzuholen.

2. Erfolgt die Abholung nicht fristgerecht, behält sich TopSpinWerk das Recht vor, nach vorheriger schriftlicher Erinnerung und 

angemessener Fristsetzung entweder Lagerkosten (2€/Tag) zu berechnen oder den Schläger zu entsorgen.

§9a Versand und Transportrisiko

1. Der Versand von Tennisschlägern erfolgt ausschließlich als versichertes Paket. Die Versandkosten trägt der Kunde, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.2. Das Transportrisiko geht mit Übergabe an das Versandunternehmen auf den Kunden über. Für Schäden, die während des Versands entstehen, übernimmt TopSpinWerk keine Haftung.3. Der Kunde ist verpflichtet, offensichtliche Transportschäden unverzüglich dem Versandunternehmen zu melden und die Schadensregulierung eigenständig zu veranlassen.

 

§10 Datenschutz

Personenbezogene Daten des Kunden werden ausschließlich zur Abwicklung der Besaitungsleistung gespeichert und verarbeitet. Eine Weitergabe an

Dritte erfolgt nicht. Die Bestimmungen der geltenden Datenschutzgesetze (insbesondere DSGVO) werden eingehalten.

§11 Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

2. Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB ist, ist Gerichtsstand der Sitz von TopSpinWerk.

3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen 

Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine solche, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.

 

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